Diesen Brief erhielten wir vom 1. Vorsitzenden der Rheinpachtgemeinschaft 1:
Liebe Mitglieder,
Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass das Angeln von einem Boot oder Bellyboot nicht erlaubt
ist. Dies ist von der Gemeinde ausdrücklich untersagt. Siehe Pachtvertrag mit der Gemeinde Rheinmünster.
Weist Eure Mitglieder und Kontrolleure noch einmal ausdrücklich darauf hin.
Die Kontrolleure haben solche Verstoße zu melden.
Bei Wiederholung muss dem betreffenden Angler die Angelerlaubnis für das laufende Jahr entzogen werden!
Petri Heil und Euch alles Gute
1. Vorsitzender
Rheinpachtgemeinschaft 1 e.V.
www.rheinpachtgemeinschaft1.de