Am 22. Februar 2025 machten wir uns frühmorgens mit 8 Jugendlichen und 3 Betreuern auf den Weg zum Oeschinensee in der Schweiz. Nach einer dreieinhalbstündigen Fahrt erreichten wir die Talstation, wo unser Tourguide bereits auf uns wartete. Mit der Seilbahn ging es hinauf auf 1600 m. Bei strahlendem Sonnenschein bekamen wir eine kurze Einführung zur Geologie der Region.
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das Rundschreiben 2025 kann hier heruntergeladen werden
Am vergangenen Sonntag fand unter der Leitung unseres Gewässerwarts Daniel Kanzler ein Fischbesatz statt. Insgesamt wurden etwa 90 kg Karpfen in das Gewässer eingebracht, die uns von der PG1 geliefert worden sind .
Neues Waffenrecht
-Was Anglerinnen und Angler hierüber wissen müssen-
Wie sicherlich bekannt ist, ist zum 31. Oktober 2024 eine Verschärfung des Waffengesetzes eingetreten. Verschärft wurden neben vielen anderen Regelungen auch die Regelungen bezüglich des Mitführens, also des bei sich Tragens eines Messers.
Nun zählt ein Messer für Anglerinnen und Angler zum unverzichtbaren Werkzeug zur Ausübung der Anliegerfischerei.
Daher stellen sich viele Anglerinnen und Angler die Frage, ob nun ab der Geltung dieses verschärften Waffengesetzes auch Einschränkungen bei dem Gebrauch eines Messers bei Ausübung der Angelfischerei zu beachten sind.
Die Absenkung der Altersgrenze für den Jugendfischereischein für Kinder von zehn auf sieben Jahren ist rechtskräftig.
Am 9. Oktober 2024 wurde im Landtag Baden-Württemberg mehrheitlich beschlossen, dass die im Fischereigesetz für Baden-Württemberg festgelegte Altersgrenze, ab der Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre gesenkt wird.
Der Gesetzesbeschluss des Landtags zur Änderung des Mindestalters von zehn auf sieben Jahre für die Ausstellung von Jugendfischereischeinen
wurde am 23. Oktober 2024 im Gesetzblatt für Baden-Württemberg veröffentlicht und ist damit ab dem 24. Oktober rechtskräftig